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Antrag: Legitimierung des Jobcenters Kreis RE den Eingliederungstitel vollumfänglich auszuschöpfen

29.11.2021

 

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD-, CDU-, DieLinke und Die Grünen / Im Kreistag am 29.11.21 verabschiedet
Hier: Legitimierung des Jobcenters Kreis Recklinghausen den Eingliederungstitel für das
Haushaltsjahr 2022 gem. dargestellter Planung vollumfänglich auszuschöpfen und ggf.
entstehende Deckungslücken durch zusätzliche Förderstellen gem. § 16i SGB II durch
kommunale Mittel auszugleichen.

Sehr geehrter Herr Landrat Bodo Klimpel,
die Fraktionen von SPD-, CDU-, DieLinke und Die Grünen
im Kreistag Recklinghausen beantragen folgenden Beschluss für den Kreishaushalt 2022 im
Rahmen der Haushaltsverabschiedung zu fassen:
Der Kreistag legitimiert das Jobcenter Kreis Recklinghausen den Eingliederungstitel für
das Haushaltsjahr 2022, wie im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am
08.11.2021 vorgestellt, vollumfänglich auszuschöpfen und darüber hinaus eine ggf.
entstehende Deckungslücke für zusätzliche Förderstellen § 16i durch kommunale Mittel
auszugleichen.
Begründung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für das Haushaltsjahr 2022 auf Basis der
Veranschlagungen im ersten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 vom 23. Juni 2021 eine
vorläufige Berechnung für die Ermittlung des Gesamtbudgets durchgeführt. Hierzu wurde seitens
des Jobcenters im Rahmen des AGS vorgetragen. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022
sind demnach für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ insgesamt 4,809 Milliarden Euro
und somit weniger als im laufenden Haushaltsjahr ausgewiesen. Nach einer aktuellen und
vorläufigen Berechnung würde im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 somit der Kreis
Recklinghausen 5 Millionen Euro weniger Eingliederungstitel sowie darüber hinaus 1,2 Millionen
Euro weniger Verwaltungskostenbudget erhalten.

Die Reduzierung der Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II hätte nach Ausführungen des
Jobcenters die Auswirkung, dass insbesondere hinsichtlich des § 16i SGB II nur im sehr geringen
Umfang neue Förderfälle im Kreis Recklinghausen umgesetzt werden könnten.
Die gesamte Region hat in den vergangenen Jahren massive und sehr erfolgreiche Anstrengungen
zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit unternommen. Aus Sicht der antragsstellenden
Fraktionen darf die zukünftige Bundesregierung die kommunale Unterstützung diesbezüglich nicht
mindern, sondern muss diese vielmehr weiter erhöhen. Bei allen aktuell positiven Meldungen
bezüglich des Arbeitsmarktes verzeichnet die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit bundesweit,
so auch in unserer Region, Corona bedingt einen erneuten Anstieg. Um dieser Aufgabe adäquat
begegnen zu können, ist ein ausreichend bemessener Eingliederungstitel zwingend erforderlich.
Der Soziale Arbeitsmarkt ist für die Menschen im Kreis Recklinghausen und in der Region von
großer Bedeutung. Der Kreis Recklinghausen profitiert durch die Integrationserfolge des
Teilhabechancengesetztes. Daher besteht der Wunsch der antragstellenden Fraktionen, dass auch
im kommenden Jahr über die bisherigen Planungen des Jobcenters hinaus neue Förderfälle gem.
des § 16i SGB II ermöglicht werden. Mit einem beschlossenen Bundeshaushalt und somit
fiskalischer Planungssicherheit für das Jobcenter ist aber in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.
Daher beantragen die oben genannten Fraktionen im Kreistag Recklinghausen, das Jobcenter Kreis
Recklinghausen, vergleichbar mit dem Beschluss zum Haushalt 2020, zu legitimieren, den
Eingliederungstitel für das Haushaltsjahr 2022 vollumfänglich auszuschöpfen und die ggf.
entstehende Deckungslücke für Neufälle gem. § 16i SGB II durch kommunale Mittel auszugleichen.
Es sollte sich aus Sicht der antragsstellenden Fraktionen zunächst um 50 bis 70 zusätzliche
Förderstellen handeln. Die Umsetzung des Beschlusses soll und darf ausdrücklich nicht zu einer
erhöhten Zahllast der kreisangehörigen Städte führen. Auch soll zunächst die Finanzierung der
zusätzlichen Stellen aus Mitteln des EGTs (Eingliederungstitel), soweit es in der laufenden
Haushaltsbewirtschaftung zu Verbesserungen im Vergleich zur EGT Verausgabungsplanung kommt,
Priorität haben. Ziel der antragsstellenden Fraktion ist es, auch erhoffter Verbesserungen im
Bundeshaushalt 2022, zu Jahresbeginn die Umsetzung des sehr erfolgreichen
Teilhabechancengesetzes nicht in Gänze auszubremsen und dem Jobcenter zusätzliche
Handlungsmöglichkeiten zu geben.