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Anfrage: Qualifizierung für Alltagshelfer:innen

10.05.2021

hier: Kann das Qualifizierungsprogramm für Alltagshelfer:innen in Kindertagesstätten zu Kinderpfleger:innen von Kreis und kreisangehörigen Städten gemeinsam beworben werden?

Sehr geehrter Herr Landrat Bodo Klimpel,

die SPD-Fraktion im Kreistag Recklinghausen stellt der Kreisverwaltung o.g. Anfrage.   

Initiiert hat dies Anfrage unser bildungspolitischer Sprecher Jens Bennarend und begründete die Anfrage folgendermaßen:

Auf Hinweis der Bezirksregierung Münster im Ausschuss für Bildung des Kreises Recklinghausen sind in den Kindertagesstätten im Kreisgebiet sog. „Alltagshelfer:innen“ beschäftigt, die den pädagogischen Mitarbeiter:innen dabei helfen, Hygienestandards in den Einrichtungen während der Pandemie sicherzustellen. Ein für diese Alltagshelfer:innen ab dem 1. August angebotene Ausbildungsprogramm zur Qualifizierung wird jedoch nach Aussage der Bez.-Regierung nur sehr unzureichend nachgefragt.

Die Alltagshelfer:innen sollten die pädagogischen Fachkräfte während der Corona-Pandemie unterstützen und somit entlasten. Dieses Programm läuft zum Ende des KiTa-Jahres 2020/21 aus. Insgesamt haben in NRW laut Landesregierung rund 10.000 KiTas von dem Programm profitiert.

Im Oktober konnte man den Printmedien entnehmen, dass 9 von 13 KiTas beispielsweise in Oer-Erkenschwick Fördermittel vom Land für Alltagshelfer:innen beantragt hatten. Wir vermuten, dass eine ähnlich hohe Einstellungs-Quote an 75 Prozent der KiTas, wie als Landesdurchschnitt genannt wurde, auch im Kreis Recklinghausen gefördert wurde.

Da das Förderprogramm ausläuft, ist ein Qualifizierungsprogramm zur staatlich geprüften Kinderpflegerin mit Schulung in Kollegschulen und Praxisanteil in den KiTas ab 1. August eine wertvolle Unterstützung für die KiTas und bietet darüber hinaus dem Personenkreis eine Zukunftsperspektive. Da die Zeit drängt zum Ausbildungsstart ist ggf. nochmal dringender Handlungsbedarf, auch für die Zukunft der KiTas im Kreis, da weiterhin qualifiziertes Personal rar ist, Städte im Kreis Recklinghausen jedoch weiterhin zusätzliche Einrichtungen planen, um den KiTa-Platz-Bedarf zu decken.  

Da die Bez.-Reg. aufgrund zurecht bestehender datenschutzrechtlicher Auflagen nicht selbst informierend an die derzeitigen Alltagshelfer:innen herantreten kann, fragen wir die Kreisverwaltung, kann hier gemeinsam mit den Städten zusätzlich nochmal vor Beginn der Ausbildung informiert und geworben werden? Oder was steht diesem Qualifizierungsangebot entgegen?

Leider sah die Kreisverwaltung keine Möglichkeit eine solchen Qualifizierungskurs an einer der Berufskollegs einzurichten.