Fragen und Antworten zum Kreishausneubau
Was soll konkret bei einem Neubau gemacht werden?
Es soll ein Gebäude entstehen, in dem statt bislang 850 künftig 1.260 Beschäftigte in offenen Bürowelten arbeiten. Durch die strukturelle Veränderung kann die Gesamtfläche um über 9.000 m² reduziert werden, sodass deutliche Einsparungen erzielt werden (die Bruttogeschossfläche pro Mitarbeiter sinkt von 40 m² auf 26,6 m²).
Durch die Umstrukturierung werden Nebenstellen und ausgelagerte Facheinheiten ins Kreishaus reintegriert. Auf diese Weise werden zusätzliche Sanierungskosten für andere Gebäude sowie Mieten eingespart. Allein durch die Aufgabe von Nebenstellen werden jährlich 1,2 Mio. Euro Mieten und Nebenkosten gespart.
Wie würde der Neubau finanziert?
Die Kreise sind durch die kreisangehörigen Städte umlagefinanziert. Die Kosten für einen Neubau können über Jahrzehnte abgeschrieben werden, die städtischen Haushalte werden auf diese Weise geringer belastet als bei einer grundlegenden Komplettsanierung oder auch bei der so genannten „Null-Variante“. Null-Variante bedeutet, dass zunächst nur die notwendigsten Maßnahmen und danach die erforderlichen weiteren Maßnahmen (z.B. Dach, Fenster, Fassade) durchgeführt werden, die nach derzeit geltendem Recht überwiegend konsumtiv zu Buche schlagen würden. Darüber hinaus wird der Kreis beim Neubau 50 Mio. Euro Eigenkapital einsetzen. Mit dem finanziellen Aufwand für Interim und Provisorium hingegen würden die kreisangehörigen Städte unmittelbar belastet.
Wenn Details feststehen, beispielsweise Fragen nach Energieeffizienz, wird geprüft, ob auch Fördergelder in Anspruch genommen werden können.
Wann wird mit dem Neubau begonnen? Wann soll er beendet sein?
Am 11. Juni 2018 hat der Kreistag die Ausschreibung eines Gesamtunternehmers beschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses betreibt die Kreisverwaltung derzeit nicht offensiv, um das Resultat des Bürgerbegehrens (und ggf. auch eines möglichen Bürgerentscheids) abzuwarten. Die Details stehen also noch nicht fest. Geplant ist eine Bauzeit von rund zwei Jahren.
Muss das alte Kreishaus abgerissen werden?
Ein Abriss ist nicht notwendig. Die umfangreiche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat allerdings ergeben, dass ein Neubau auf einem anderen Grundstück wirtschaftlicher ist als die Sanierung des bestehenden Gebäudes. Kosten für das neue Grundstück entstehen nur für Grunderwerbsnebenkosten, da die Stadt Recklinghausen bereits die Bereitschaft zum Grundstückstausch erklärt hat, auch eine teure Interimslösung wäre nicht notwendig. Ob das bisherige Kreishaus abgerissen wird, entscheidet der neue Grundstückseigentümer.
Warum muss saniert werden?
Baumängel machen eine Sanierung des Kreishauses dringend erforderlich, da die Betriebssicherheit aufgrund von Brandschutzmängeln derzeit eingeschränkt ist. Dies resultiert aus der Einhaltung strengster Haushaltsauflagen über Jahrzehnte, wodurch ein erheblicher Sanierungsstau entstanden ist. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus der Betreiberverantwortung.
Was bedeutet eingeschränkte Betriebssicherheit?
Eingeschränkte Betriebssicherheit bedeutet, dass zurzeit erhebliche Brandschutzmängel bestehen. Diese äußern sich in verschiedenen Punkten:
• Es befinden sich Kabeltrassen in den Fluren des Kreishauses.
• Die Rettungswege sind zu lang.
• Es fehlen Rauchschutztüren und Flächen für die Feuerwehr.
• Die Lüftungsanlage erfüllt nicht die heutigen Brandschutzkriterien.
• Die Sicherheitsbeleuchtung ist unzureichend.
Wie viel Geld wurde in den letzten 10 Jahren für Sanierungs- und Modernisie-rungsarbeiten am und im alten Kreishaus ausgegeben?
Im Zeitraum von 2008 bis 2017 sind ca. 1,2 Mio. € für notwendige Sanierungsmaßnahmen ausgegeben worden, hinzu kommen rd. 1,2 Mio. € aus umgesetzten Fördermaßnahmen in den Jahren 2010 und 2011 z.B. für die behindertengerechte Sanierung von Aufzügen, Einrichtung des Katastrophenschutzzentrums und die Notstromversorgung. Weitere Maßnahmen sind nicht durchgeführt worden, da CDU und SPD im Jahr 2013 einen Antrag gestellt haben, die zwingend notwendigen Maßnahmen nicht in den Haushalt einzuplanen, sondern stattdessen ein investiv umsetzbares Konzept zu erstellen.
Was bedeutet Arbeitswelt 2025?
Arbeitswelt 2025 bedeutet offene Arbeitsbereiche, zukunftsfähige Arbeitsplätze und kurze Wege für Bürgerinnen und Bürger. Wirtschaftliche Flächennutzung, tätigkeitsorientiertes Arbeiten, flexible Arbeitszeiten, Trennung von publikumsintensiven und publikumsfreien Zonen sowie ein „Heimathafen“ für jedes Team umschließt das Konzept ebenfalls.
Warum ist eine Flächenoptimierung am wirtschaftlichsten?
Aufgrund von Urlaub, Krankheit, Außendienst und Besprechungen sind nie alle Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz. Durch eine offene Arbeitswelt wird die vorhandene Grundfläche besser genutzt:
• In der Arbeitswelt 2025 teilen sich zehn Beschäftigte acht Arbeitsplätze (Quote max. 0,8).
• In den Niederlanden arbeiten Verwaltungen erfolgreich mit einer Quote von 0,65.
Offene Arbeitswelt: Was heißt das für Mitarbeiter? Was ändert sich für Bürger?
Für die Mitarbeiter der Kreisverwaltung heißt die Offene Arbeitswelt:
• Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes, des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit
• passende Arbeitsplätze für unterschiedliche Tätigkeiten
• Arbeiten mit zeitgemäßer Technik
• kein persönlich zugeordneter Schreibtisch
Für die Bürgerinnen und Bürger wird es mehr Service im Kreishaus geben, sie haben kürzere Wege und zentrale Anlaufpunkte. Bürgerinnen und Bürger werden verbindliche Kontakte mit Terminabsprachen, zeitgemäße Räumlichkeiten sowie Begegnungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Wer arbeitet schon in offenen Arbeitswelten?
Verwaltungen in den Niederlanden (Venlo, Zwolle und s`Hertogenbosch) arbeiten bereits in offenen Arbeitswelten. In Deutschland findet man sie in Unternehmen wie Adidas, Vodafone, der Hypovereinsbank und Enervie Hagen.
Welche Varianten standen im Kreistag am 11. Juni zur Debatte?
Die Verwaltung hat dem Kreistag am 11. Juni Folgendes vorgeschlagen:
1. Der Kreistag beschließt einen Kreishausneubau auf den Grundstücken Ludwig-Erhard-Allee / Ossenberg-weg in Recklinghausen auf Basis einer flächenoptimierten, offenen Arbeitsumgebung und der Integration des Straßenverkehrsamtes sowie bisher angemieteter Nebenstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das europaweite Verfahren zur Vergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen Gesamtunternehmer einzuleiten und durchzuführen sowie den Grunderwerb unter Einbeziehung des Bestandsgrundstücks finanzwirtschaftlich zu optimieren, sicherzustellen und umzusetzen.
2. Sollte der Beschlussvorschlag zu 1. keine Zustimmung finden, schlägt die Verwaltung die Komplettsanierung des Bestandsgebäudes in einem Zuge vor. Die Sanierung erfolgt auf Basis einer flächenoptimierten, offenen Arbeitsumgebung und der Integration des Straßenverkehrsamtes sowie bisher angemieteter Nebenstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das europaweite Verfahren zur Vergabe der Planungs-, Bau- und Interimsleistungen an einen Gesamtunternehmer einzuleiten und durchzuführen.
3. Als dritte Option wäre es zudem möglich gewesen, dass der Kreistag keinen Beschluss fasst. In diesem Falle träte automatisch die Null-Variante in Kraft, d. h. die Sanierung des Notwendigsten und die unwirtschaftlichste Variante.
Die Entscheidung ist auf einen Neubau, also den ersten Vorschlag gefallen. Durch das Erklären eines Bürgerbegehrens durch einen Bürger ist diese Entscheidung aber noch nicht endgültig.
Von welcher Summe geht man aus – für den Abriss und den Neubau?
Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Basis der Instrumente des Finanzministeriums / der NRW Bank ist die Barwertmethode. PSPC-Consult hat als Fachberater alle in Frage kommenden Varianten mit Investitions- und Folgekosten berechnet.
Der saldierte Ressourcenverbrauch auf den empfohlenen Betrachtungszeitraum von 35 Jahren beträgt bei der Neubau-Variante 149,2 Mio. Euro. Im Vergleich dazu liegt die grundlegende Sanierung in einem Schritt bei 154,7 Mio. Euro, die so genannte Null-Variante bei 233,9 Mio. Euro. Vor allem unverzichtbare Interimslösungen und Provisorien sorgen dafür, dass die Sanierung im Bestand deutlich unwirtschaftlicher ist.
In den Berechnungen ist der Aufwand für den möglichen Abriss mit 10,9 Mio. € ebenso berücksichtigt wie die Investitionskosten für den Neubau mit 119,0 Mio. € (inkl. Parkdeck, Ausstattung und Umzug)
Wer bewertet die Wirtschaftlichkeit der Alternativen?
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgte unter Beteiligung des Beratungsunternehmens PSPC und der NRW.Bank auf der Basis des Leitfadens des Finanzministeriums NRW „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im kommunalen Hochbau-Analyse unterschiedlicher Instandhaltungs-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an kommunalen Gebäuden nach NKF.“