An den
Landrat des Kreises Recklinghausen
Herrn Cay Süberkrüb
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
27. Juni 2018
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
Haushalt 2019
Sehr geehrter Herr Landrat Süberkrüb,
die SPD-Fraktion beantragt:
1. Verbesserungen bei der Zahllast zur Landschaftsumlage, die sich im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltes 2019 ergeben, werden an die kreisangehörigen Städte weitergegeben.
2. Die Übernahme flüchtlingsinduzierter Kosten der Unterkunft durch den Bund für die Jahre 2019ff. wird über die entsprechende Abrechnungsrichtlinie an die kreisangehörigen Städte weitergegeben (rd. 7,5 Mio. € jährlich).
3. Die Ausgleichsrücklage wird bis zu 10 Mio. € zur Entlastung der kreisangehörigen Städte im Jahre 2019 in Anspruch genommen.
Begründung:
Alle zehn Städte unseres Kreises haben am Stärkungspakt des Landes teilgenom-men und über Jahre finanzielle Hilfen erhalten. Im Gegenzug mussten sie dafür teils schmerzhafte Sparanstrengungen unternehmen. Ab dem Jahr 2020 laufen die finanziellen Hilfen aus, dann muss aus eigener Kraft ein ausgeglichener Haushalt geschaffen werden. Das erfordert auch, dass wir bei der Festlegung der Kreisumlage weiterhin in besonderer Weise auf die finanzielle Situation unserer Städte Rücksicht nehmen, ohne unsere eigenen Kreisaufgaben zu vernachlässigen. Dazu gehört insbesondere die Sanierung unserer Infrastruktur, vor allem unsere Brückenbauwerke und Schulen.
Wir gehen davon aus, dass es gelingen muss, die Zahllast der kreisangehörigen Städte gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung des Vorjahres zu reduzieren, weil wir überzeugt sind, dass Verwaltung sparsam, effizient und verantwortungsbewusst wirtschaftet.
Wir wollen die kreisangehörigen Städte jedoch darüber hinaus und soweit es geht über eine Senkung der Kreisumlage finanziell entlasten und hierdurch auf dem Weg zur Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen. Wir sind der Überzeugung, dass das möglich und für den Kreishaushalt auch tragbar ist.
Die Veranschlagung der Landschaftsumlage 2019 durch die Verwaltung dürfte der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes 2018 entsprechen, wobei aktuelle Information zur Umlagenhöhe noch nicht vorliegen. Aufgrund der positiven Entwicklung im LWL-Haushalt 2017 mit einem Jahresüberschuss von 120 Mio. EUR halten wir es für möglich, dass der LWL die mittelfristige Finanzplanung im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren unterschreitet. Sollte dies eintreffen, sind diese Verbesserungen in voller Höhe an die kreisangehörigen Städte weiterzureichen.
Weiterhin durfte die Verwaltung bisher keine Übernahme des Bundes für flüchtlingsinduzierte Kosten der Unterkunft einplanen, da das entsprechende Bundesgesetz noch nicht vorliegt. Der aktuelle Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist in dieser Hinsicht jedoch so eindeutig, dass wir von einer weiteren Kostenübernahme für die Jahre 2019ff. ausgehen. Sollte dies eintreffen, sind die kreisangehörigen Städte im Rahmen der Abrechnung dieser Aufwendungen auf der Grundlage der entsprechenden Richtlinie in entsprechender Höhe (rd. 7,5 Mio.€ jährlich) zu entlasten.
Darüber hinaus kann auf der Grundlage dieser Entwicklung die Ausgleichrücklage bis zu 10 Mio. € zur Entlastung der kreisangehörigen Städte in Anspruch genommen werden.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Schild
Fraktionsvorsitzender