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Antrag Kreistag Landschaftsplan Lippe

19. November 2017

 

 

An den

Landrat des Kreises Recklinghausen

Herr Cay Süberkrüb

Kurt-Schumacher-Allee 1

45657 Recklinghausen

 

Sitzung des Kreistages am 27. Nov. 2017

 

Sehr geehrter Herr Landrat Süberkrüb,

in der o. g. Sitzung des Kreistages soll über den Landschaftsplan Lippe durch den Kreistag entschieden werden.

Die SPD-Fraktion im Kreistag Recklinghausen stellt den nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:

  1. Der Kreistag beschließt, die Beschlussfassung über den von der Kreisverwaltung Recklinghausen erarbeiteten Landschaftsplan Lippe zurückzustellen.
  2. Der Kreistag fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, eine einheitliche Lösung für die Nutzung des Lebensraumes Lippe für Tourismus und Sport von der Quelle in Bad Lippspringe bis zur Mündung in Wesel zu treffen.
  3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Einführung eines verbindlichen und mitzuführenden Sachkundenachweis für Kanuten auf der Lippe in die Regelungen aufgenommen werden kann.

 

Begründung:

Landschaftsplanung ist eine Pflichtaufgabe der Kreise in Nordrhein-Westfalen. Die Entwicklung und der Schutz der Natur des baulichen Außenbereichs zu beschreiben, zu sichern und zu entwickeln ist dabei das gesetzliche Ziel. In einem mehrstufigen, demokratischen Beteiligungsverfahren ist ein Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten anzustreben. Hierbei muss es im Fall der Lippe, der Flusslandschaft der Jahre 2018/2019 darum gehen, dass Naturschutz, Sport und Tourismus in Einklang gebracht werden.

Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass die Lippe, ein Fluss, der 255 km nur durch NRW fließt, als landesbedeutendes Gewässer als Ganzes zu betrachten ist. Nicht verständlich für die Nutzer sind die zZ geltenden unterschiedlichsten Reglungen u. a. zur Befahrbarkeit durch Kanuten für diesen Fluss in NRW.

Je ja Zuständigkeit bestehen z. B. für Kanuten in den einzelnen Kreisen die unterschiedlichsten Reglungen. Es gibt Durchfahrverbote in Teilabschnitten, Kontingentierungen der Anzahl der durchfahrenden Boote oder es sind zum Teil halbseitige Sperrungen geplant.

Im Bereich Ahsen/Haus Vogelsang (Kreisgrenze COE/RE) kann es nach dem zZ vorliegenden Landschaftsschutzplan zu einer auch rechtlich schwierigen Situation kommen. Die Grenze zwischen dem Kreis Recklinghausen und dem Kreis Coesfeld verläuft in diesem Bereich in der Mitte der Lippe. Der vorliegende Entwurf des Landschaftsplanes Kreis Recklinghausen sieht vor, die Durchfahrt für Kanuten aus Gründen des Naturschutzes zu verbieten. Im Gegensatz dazu gibt es auf dem Gebiet des Kreises Coesfeld keine Einschränkungen für die Wassersportler. Im Gegenteil, auf der Seite des Kreises Coesfeld ist ein Tier- und Freizeitpark und ein Waldferiendorf bereits vorhanden. Auch ist in diesem Bereich geplant, einen Strandbereich mit direktem Badezugang zur Lippe einzurichten.

Warum bei ein und demselben Flussabschnitt in den beiden Uferbereichen zwei derart unterschiedliche Regelungen greifen sollen, ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln.

Um solche Probleme auszuschließen, muss das Land Nordrhein-Westfalen für eine widerspruchsfreie Regelung sorgen und die umweltverträgliche Nutzung des Lebensraumes Lippe auf ihrer gesamten Länge ermöglichen. Das bedeutet in erster Linie, dass Regelungen zu treffen sind, die eine durchgängige Befahrbarkeit der Lippe für Mitglieder des Deutschen Kanu-Verbandes (DKV) ermöglichen.

Mit freundlichem Gruß

 

Klaus Schild

Fraktionsvorsitzender