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Antrag: Ausweitung von mobilem Arbeiten und Telearbeitsplätzen

29.06.2021

Die Kreisverwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die geltenden Regelungen hinsichtlich mobiler Arbeitsformen ausgeweitet/angepasst werden können, sowie welche Arbeitsplätze organisatorisch, technisch und in Funktion verstärkt auf mobile Arbeit/Telearbeit, auch nach der Pandemie, umgestellt werden können.

Dieser von unserer fachpolitischen Sprecherin Elvira Aulich eingebrachte Antrag wurde folgendermaßen begründet:

Die SPD-Fraktion hält einen offensiven Umgang mit mobilen Arbeitsformen in der heutigen Arbeitswelt für nicht mehr wegzudenken und zwingend notwendig. Insbesondere Verwaltungstätigkeiten des nicht-technischen Dienstes eignen sich aus unserer Sicht besonders gut für mobile Arbeitsformen. Die Kreisverwaltung könnte hierbei im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende punkten, weil gerade in der „Generation Y und Z“ viel Wert auf frei bestimmbare Zeiteinteilung gelegt wird und Angebote des mobilen Arbeitens in einem Betrieb die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Ferner könnte dies ein positiver Aspekt für die Bindung von Beschäftigten an die Kreisverwaltung darstellen, wenn hierdurch eine erhöhte Zufriedenheit besteht. Mitarbeitenden, die Elternzeit oder Teilzeit in Anspruch nehmen, wird es erleichtert, Arbeit und Freizeit in Einklang zu bringen. Durch die Möglichkeit des Arbeitens von Zuhause sind weniger Fehlzeiten der Mitarbeiter zu erwarten, was eine verbesserte Nutzung von Ressourcen mit sich bringt. Auch hinsichtlich der notwendigen Raumressourcen könnte ein offensiverer Umgang mit mobilen Arbeitsformen dienlich sein und positive wirtschaftliche Effekte erzeugen.

Um uns einen besseren Überblick über den Status Quo machen zu können, bitten wir zunächst um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch war vor der Corona-Pandemie die Quote von Mitarbeitenden, die mobil arbeiten konnten? Bitte unterteilen in mobile und Telearbeitsplätze.

2. Wie lange dauert durchschnittlich nach Antragseingang die Bewilligung und Einrichtung von Telearbeitsplätzen? (In der Vergangenheit wurde uns diesbezüglich von teilweise sehr langwierigen und bürokratischen Verfahren berichtet.)

3. Wie sieht im Vergleich die bei der Kreisverwaltung Recklinghausen bestehenden Quote der Nutzung von Mobilarbeit / (alternierender Telearbeit) zu der des Kreises Unna und der kreisfreien Städte Gelsenkirchen und Herne aus?

4. Gibt es zwischen den Dienstvereinbarungen und den Regelungen der genannten Städte und des Kreises Unna Unterschiede zu denen der Kreisverwaltung Recklinghausen?

5. Gibt es Erkenntnisse über die Zufriedenheit der Belegschaft mit der Nutzung der mobilen Arbeitsformen? Sind die Mitarbeitenden selbst in diesen Umsetzungsprozess mit eingebunden worden (Partizipation)?

6. Wie sieht die Strategie der Kreisverwaltung Recklinghausen dahingehend aus, die Erkenntnisse im Rahmen der Pandemie in die Ausweitung mobiler Arbeitsformen einfließen zu lassen?

7. Gibt es Überlegungen zwischen der Kreisverwaltung und den kreisangehörigen Städten, sich diesbezüglich gemeinsam inhaltlich aufzustellen?

8. Wird seitens des Personalamtes bei den Beschäftigten proaktiv für mobile Arbeitsformen geworben?

Wir würden es sehr begrüßen, wenn im Rahmen des Personalausschusses auch einige Führungskräfte unterschiedlicher Bereiche der Verwaltung zu bisherigen Erfahrungen von mobilen Arbeitsformen in der Praxis berichten könnten.